Der Verbraucherschutzmechanismus wird für die Verbraucher durch eine Verbraucherschutzagentur tangibel. Diese Verbraucherschutzagentur soll jedem Individuum als Verbraucher individuell und kostenfrei Schutz und Verteidigung bieten.
Die von unserem Projekt angestrebte Verbrauchschutzagentur soll stark sein, damit wir uns als Verbraucher verteidigen können, wenn wir uns verteidigen müssen (= DAZU GENÖTIGT WERDEN).
Schutz und Verteidigung bieten

Die zu gründende Verbraucherschutuzagentur soll sich in jedem Wirtschaftssektor, in denen Individuen als Verbraucher identifitziert werden, kraftvoll und effektiv für die Rechte der Verbraucher einsetzen, wenn der Verbraucher sie einschaltet. Auch im Zusammenhang mit Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Probleme, mit denen Patienten im Kontext von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen konfrontiert werden, wie etwa Leistungsmängel in der Krankenversicherung oder unangemessene Dokumentation (Rechnungen, etc.) von IGEL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen), also, in Bezug auf die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgunsoll soll sie Verbraucher schützen und verteidigen.
Ausserdem…
Die zu gründende Verbraucherschutuzagentur soll auch durch verschiedene Informations- und Präventionsmaßnahmen eine grundlegende Rolle im Verbraucherschutz spielen. Sie soll das Bewusstsein für die Rechte und Pflichten der Verbraucher scärfen, zur Vermeidung künftiger Konflikte beitragen und einen gerechteren und ausgewogeneren Markt fördern.
Mit Hilfe des untenstehenden fiktiven zwar, jedoch sehr praxisnahen Beispiels soll Verbraucherschutzmechanismus in etwa erklärt werden
Tatsache im Leben aller Verbraucher: Aufgrund von Beratungen treffen Verbraucher wichtige Entscheidungen. Fast alles wird heute an die Verbraucher vermarktet und verkauft mit Hilfe von Beratungen und Marketing-Maßnahmen.
Am Beispiel einer fiktiven Autowerkstatt
Wenn Sie, liebe Verbraucher (Frau/Mann) Ihr Auto zu einer Autowerkstatt bringen nüssen, suchen Sie sich über die Qualität der Werkstatt Informationen im Freumndeskreis, in der Webseite dieser Werkstatt und/oder auf anderen Webseiten (Bewertungen durch andere Verbraucher). Viele Werkstätte informieren über sich, ihre Profis und Leistungsarten auf ihren Webseiten.
„Spezialisiert auf eine Vielzahl an Fahrzeugmarken, auch Ihre Fahrzeufmarke ist sicherlich dabei“, „Wir bringen Ihren Wagen fachgerecht in den besten Zustand! Vertrauen Sie uns!“, „Für Sie ein umfangreiches Leistungsspektrum mit sämtlichen Reparaturen, die selbstverständlich vor Reparaturbeginn detailiert und kostenorientiert mit Ihnen besprochen werden“ und Ähnliches steht auf Webseiten von Autowerkstätten, fachmännische gesagt heisst es, die Werkstääten senden permanent mächtige Informationen aus (Neuro-Marketing ist sehr mächtig und gehört vielleicht besser kontrlolliert). Das hilft bei der Suche nach einer Autowrkstatt weiter, vorallem, wenn man den Bedarf bereits hat. Bei Ihnen, lieber Verbraucher, erweckte alles auf der Webseite unserer fiktiven Werkstatt den Eindruch von Seriösität. Der Staat verbietet irreführende Marketing-Maßnahmen wie zum Beispiel irreführende Werbung* eine davon ist, so dass Ihr Vertrauen in den Staat und darin, dass die Werkstatt sich daran hält, ungebrochen groß ist.
*) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Insbesondere § 5 und § 5a des UWG regeln die irreführenden geschäftlichen Handlungen
Sie treffen die vertrauensvolle Entscheidung und vertrauen der Werkstatt. einfach. Sie haben ein gebrauchtes Auto, das zwar stets gut gewachtet wird, dorthin gebracht, weil es Probleme hat, die nicht lange bestehen bleiben sollen. Aufgrund von Werbungen in der Webseite der Werkstatt trafen Sie die Entscheidung, sie aufzusuchen, sie erstmal in einem Gespräch mit dem Werkstatt-Meiter oder Werkstatt-Leitung kennenzulernen.
Dort hören Sie vom Werkstattmeister/Leiter (WK-Meister), dass Ihr Auto Probleme X, Y und Z hat. Aufgrund seiner Ihnen seriöserscheinenden Art, der Qualitäts-Zertifikate an der Bürowand der Werkstatt, etc hat, fühlen Sie sich gut aufgehoben.
Verbraucher sind permanent den Aussendungen von Informationen von juristischen Personen ausgesetzt. Wenn Verbraucher jedoch einen bestimmten Bedarf (Notbedarf) haben, dann das Aussenden von Informationen erreicht diese Verbraucher mit einer starken Wirksamkeit.
Die Gefühlsorgane der Verbraucher (Kopf, Herz nund Magen) bringen ihn dazu, die Reparatur gemäß stattgefundene Beratung und empfangenen Informationen über die Werkstatt durchführen. Die Beratung war jedoch ausschlaggebend und führte zum Auftrag und Mehrumsatz für die Werkstatt, weil aufgrund dieser vertrauernsweckenden Beratung wurden der Verbraucher dazu gebracht, in die Leistungserbringung der Werkstatt zu investieren.
Beim Abholen des Wagens erhalten Sie, liebe Verbraucher, die Rechnung über die erbrachten Leistungen. Darin entdecken Sie auch mehr Leistungen als ursprünglich ausgemacht mit dem WK-Meister. Der WK-Meister erklärt Ihnen, dass das alles Ihrem Auto zugute kommenden Leistungen sind. Sie akzeptieren es und zahlen die teure Rechnung. Bloß nicht jetzt mit dem WK-Meister in Streit geraten. Es ist sehr schwer, eine gute Autowerkstatt zu finden. Weiteres Vertrauen wird geschenkt (dieses Vertrauen wurde jedoch vorab genommen, ohne vorher den Auftraggeber zu fragen). Der WK-Meister nahm mehr als es ihm gegeben wurde.
Wenige Wochen danach, entdecken Sie weitere Probleme mit Ihrem Auto, alles bezogen auf die Reparatur. Sie bringen Ihr Auto zur selben Werkstatt, und bieten den WK-Meister darum, die Probleme im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Aber der WK-Meister schafft es immer wieder von Ihrem Vertrauen zu profitieren und berät Sie im Zusammenhang mit Ihrem alten Auto, bei dem, wie er stets zu argumentieren pflegt, dass es bei so einem alten Auto immer etwas kapput gehen kann, aber es ist Wert, es gut ordentlich zu warten, weil neue Autos viel zu unreife Technik haben, etc., etc.. Er erzählt Ihnen von weiteren Mängeln und Sie vertrauem diesem WK-Meister weiterhin. Er muss es sich doch gut auskennen. Beratungen führten zu neuen Werkstattaufträgen.
Nach einiger Zeit der Schenkung von Vertrauen, entsteht bei Ihnen der Verdacht, Ihr Vertrauen wurde permanent dafür missbraucht, Umsatz für die Werkstatt zu generieren. Die Beratungen erfolgten nur zum Zweck der Auftragsgewinnung, die Rechungen wurden sinnlos mit Leistungen aufgebläht, die nicht hätten sein müssen, viel zu viel Arbeitsstunden wurden berechnet, etc. Der Werkstattmeister sieht weder ein, dass Einiges im Rahmen der Gewährleistung hätte erledigt werden können, noch sieht er ein, dass er irgendetwas Falsches machte.
Welche Verteidigungsmöglichkeit stehen Ihnen zur Auswahl? Vefrschiedene. Aber die effektiven kosten Ihnen noch mehr vom wertvollen Geld, das Sie für Ihr Auto aufgewendet haben. Wenn Sie nicht bereits eine gute meistens teure Rechtsschutzversicherung haben, dann wird es kompliziert in Ihrem Leben. Sie überlegen es sich, alles so zu belassen, weil Ihre wertvolle Gesundheit mit diesem Problem nicht belastet werden soll. Vielleicht sind Sie selbst ein betagter Mensch, der seine Ruhe bracht, obwohl Ihre Ersparnisse dann nun mit den Leistungen der Werkstatt stark angegriffen wurden. Darauf spielen viele juristische Personen, die ähnlich handeln, wie diese fiktive Werkstatt. Sie wollen von Ihrer Situation nichts wissen, Sie wollen nur, dass Sie ihr blind Vertrauen schenken und alles, was sie damit macht einfach akzeptieren. Sie, als Ihr Dienstleister, stellt sich nüber Ihnen, dem Verbraucher und Kunde. Sie fühlt sich genug mächtig, um sich so zu verhalten, weil auch der Staat den Verbrauchern in solchen Situationen kaum Schutz bietet.
Wenn Sie bei einem Automobilklub Mitglied sind, dann können Sie von ihr die Rechnungen der Werkstatt überprüfen lassen. Aber Automobilklubs überprüfen nur die Rechnungen, ohne sich das Auto anzusehen. Wenn die Werkstatt vielleicht Geld dafür einklassierte, dass sie neue Teile, aber anstatt dessen alte, gebrauchte Teile in ihr Auto einbaute, können Sie durch diese „Gratis-Leistung“ nicht herausfinden.
Nicht selten werden Sie auch von Beratern von Automobilkluben generell nicht kompetent beraten. Sie werden von allen zwar freundlich beraten, aber letztendlich dient diese Freundlichkeit am wenigsten dafür, Sie kompetent zielführend nach einer guten Lösung zu finden. Es vergehen viel Zeit, Sie müssen viel recherchieren, entscheiden, etc. bis Sie selbst eine Lösung gefunden haben, die oft auch nicht Ihr Problem zufriedenstellend löst.
Sie als Verbraucher und Steuerzahler sind bei Problemen mit juristischen Personen meistens allein auf sich gestellt.
Wenn das Ziel des Projekts Bürger-Individuum erreicht wird, dann, in so einem Fall wie oben, würden Sie als Individuum einfach zur nächsten Verbraucherschutzagentur vor Ort gehen oder online eine Beschwerde stellen. Von da an würde sich die von unserem Projekt angestrebte Verbraucherschutzagentur den Staat auch auf Ihrer Seite effektiv spüren lassen.
Vorgehensweise, die wir für die baldige Zukunft anstreben
Wir haben uns eines Beispiels einer fiktiven Autowerkstatt bedient, aber die Vorgehensweise gilt für alle Probleme von Verbrauchern mit juristischen Personen aller Arten, auch bei öffentlichen Personen.
1. Schritt würde sein: Registrierung Ihrer Beschwerde bei der Verbraucherschutzagentur, persönlich vor Ort oder online. Dabei werden Sie rechtlich beraten und assitiert.
Nach der Registrierung Ihrer Beschwerde wäre es möglich, den Fortschritt davon über die Internet-Plattform der Agentur zu verfolgen, die Antworten der Werkstatt zu prüfen und die vorgestellte Lösung zu beurteilen.
2. Nach der Beschwerde des Verbrauchers benachrichtigt die zu gründende Verbraucheragentur das beschuldigte Unternehmen darüber. Das Unternehmen erhält alle vorhandenen Unterlagen und es soll maximal 10 Kalendertage Zeit haben, um auf die Beschwerde des Verbrauchers zu reagieren. Diese Frist soll gleich mit der Registrierung der Beschwerde beginnen. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen die Situation analysieren und eine Antwort vorlegen, die gegebenenfalls die Anforderung zusätzlicher Informationen beinhalten kann.
3. Verbraucherschutzagentur erhält die Antwort der juristischen Person (z.B. Autowerkstatt). Der Verbraucher hat 20 Kalendertage, um die Antwort des Unternehmens zu analysieren. Der Verbraucher alleine entscheidet, ob er sie für zufriedenstellend hält. Wenn der Verbraucher mit der Antwort des Unternehmens nicht zufrieden ist, kann er eine Schlichtungsverhandlung mit dem Unternehmen beantragen, bei der ein Schlichter der Verbraucheragentur versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. (Vereinbarung)
Wird eine Einigung mit dem Beschwerdeführer, also mit Ihnen, erzielt, wird der Fall archiviert.
4. Wenn Sie, Verbraucher, mit der Antwort der juristischen Person nicht einvertanden sind und es kommt zu keiner Einigung, kann Ihre Verbraucheragentur ein Verwaltunverfahren einleiten, wenn Sie es so wünschen, um die Situation zu untersuchen und gegebenenfalls Sanktionen gegen das Unternehmen zu verhängen. Verwaltungsverfahren zur Untersuchung der Situation einleiten (Verwaltungsablauf).
Für eine Entscheidung im Verwaltungsverfahren durch Ihre noch ertäumte Verbraucheragentur soll eine maximale Frist von 120 Tagen gelten. Diese Frist soll für die Verwaltungsentscheidung erster Instanz gelten und soll in komplexeren Fällen verlängert werden können, sofern der Verbraucher entsprechend informiert wird. Nach Ablauf dieser Frist können, je nach Fall noch Rechtsmittel eingelegt werden.
5. Die Verbraucheragentur kann gemäß dem Verbraucherschutzgesetz, an dessen Schaffung unser Projekt arbeitet, auch Sanktionen gegen das Unternehmen verhängen, wie z. B. Geldbußen, Beschlagnahmung von Produkten, Einstellung der Geschäftstätigkeit, usw. (Verwaltungsrechtliche Sanktionen).
Es ist wichtig zu verstehen, dass die angestrebte Verbraucheragentur als eine Verwaltungsbehörde konzipiert wird und nicht die Befugnis haben wird, wie ein Richter zu urteilen, sondern zum Schutz des Verbrauchers soll sie umfangreich und kraftvoll handeln, um auch Verwaltungssanktionen verhängen zu dürfen. Dafür wird die neu zu gründende Verbraucherschutzagentur eng mit der Justiz zusammenarbeiten, auch, wenn sie unterschiedliche Institutionen mit unterschiedlichen Funktionen im Verbraucherschutz sind. Judikative, Legislative und Exukutive sind unabhängige Staatsgewalten, jedoch kooperiren Sie miteinander um Verbraucher zu schützen und zu verteidigen. Landesverteidigung ist Verbraucherverteidigung (Menschen, Wähler, Soldaten, Steurzahler, etc…., die alle Verbraucher sind und dadurch den Staat noch mehr Steuer generieren).
Die Verbraucheragentur wird also im Verwaltungsbereich tätig, während die Justiz für die Urteilsfindung und Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen zuständig ist, und trotzdem, in manchen Fällen, soll ein Richter als Schlichter oder Mediator an Anhörungen direkt im Gebäude bei der zukünftigen Verbraucheragentur teilnehmen dürfen, um die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zu unterstützen, insbesondere in komplexeren Fällen oder wenn eine technischere Analyse erforderlich ist (wie ium Falle unseres fiktiven Verbraucheres und seiner fiktiven Werkstatt). Ziel dieser Beteiligung der Judstiz soll sein, die Streitbeilegung zu beschleunigen und zu verhindern, dass der Fall vor die Justiz gelangt. Dadurch wird nicht nur das Justizsystem, sondern auch der Verbraucher entlastet. Denn ab hier würde es dem Verbraucher Geld für anwaltliche Tätigkeit vor Gericht Geld kosten.
Eine Anhörung bei der Verbraucheragentur soll keinen Rechtsweg ersetzen, der Verbraucher kann, wenn er will und die Mittel dazu hat, jederzeit rechtliche Schritte einleiten. Die Beteiligung eines Richters bei einer Anhörung bei der Verbraucheragentur kann jedoch eine wirksame Möglichkeit sein, Verbraucherstreitigkeiten schneller und effizienter zu lösen.
Die Verbraucheragentur, dessen Gründung unser Projekt aktiv mit eigenen Mitteln anstrebt, soll eine für Verbraucher starke Verbraucherschutzagentur sein. Zum Beispiel, in Fällen, in denen keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird sie dem Verbraucher dabei helfen kann, seine Rechte bei anderen Instanzen geltend zu machen, beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft, der öffentlichen Verteidigung oder bei den Gerichten für geringfügige Forderungen (angehoben auf bis EUR10.000,00).
Die angestrebte Verbraucheragentur ist die erste Anlaufstelle für Verbraucher, die ein Problem mit irgendeiner juristischen Person haben. Der Verbraucher ist die Hauptperson im Kontext der Beschwerde bei der Verbraucheragentur. Diese Agentur existiert, um Verbracher zu ihren Lösungen zu helfen. Alles erfolgt ohne Kosten für die Verbraucher.