Wir sind nicht perfekt, aber wir streben Perfektion bei der Gestaltung unseres Zieles und dadurch bei der Optimierung unserer Lebensqualität an.
Hauptziel unseres Projekts: Bürger als Individuen in ihren Rollen als Verbraucher sollen mit einem Mechanismus ausgestattet werden, der es Ihnen ermöglicht, Verstoße gegen ihre Verbraucherrechte kostenfrei und zeitlich effektiv zu ahnden (mit Umkehr der Beweislast). Verstehen Sie es an diesem Beispiel >>>
Einführung
Mit einer Frage möchte Ich die Beschreibung des Projektziels beginnen:
An wen wenden Sie sich, wenn Sie im Alltagsleben ein Problem mit einer juristischen Person haben (Bank, Versicherung, Kaufhaus, Online-Reiseportal, Fluggesellschaft, Telekommunikationsgesellschaft, betrügerische Unternehmen, Krankenhaus, Arztpraxis, Behörden, etc.)?
Die meisten von Ihnen müssen ganz allein mit der betreffenden juristischen Person zurecht kommen. Dass heisst, Sie kontaktierem das betreffende Unternehmen und hoffen, dass es sich wirklich interessiert verhält, Ihr Problem rasch versteht, es einsichtig zeigt und es mit Ihnen gemeinsam löst.

Wenn es aber der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sich uninterssiert verhalten, Ihr Problem nicht vertehen will, aus welchen Gründen auch immer und seine unternehmerische Macht gegen Ihr Problem walten lässt? Oder! Was ist, wenn es sich dabei um Betrug handelt und Sie das Unternehmen nicht kontaktieren sollten, weil Sie sonst noch schlimmer in seine Fänge geraten?
Die meisten von uns, Bürger als Individuen, haben nicht Kaufkraft genung, um einen guten Anwalt zu beauftragen, um uns bei der Problemlösung zu unterstützen. Keine Beschwerdestelle wie z.B. Bafin, Bundesnetzagentur, Ärztekammer, etc. interessiert es sich für Probleme von Individuum als Verbraucher. Es gibt in Deutschland zahlreiche Verbraucher-Vereine, -Beratungsstellen, aber sie alle sind ziemlich letztendlich nutzlos, wenn es darum geht, Ihr individuelles Problem zu lösen zu unterstützen.
Bei der Suche nach einer Lösung für das entsprechende Problem wird Ihnen das betrefende Unternehmen die Lösungsgestaltung erschweren, aus welchen Gründen auch immer. Juristische Personen haben die ganze Macht dafür zur Verfügung. Die Politik hat es zu unserem Nachteil so gestaltet. Für uns, Verbraucher, bedeutet das, dass sich alles zeitlich in die Länge zieht, zu unserem wachsenden Nachteil. Man fühlt sich allein auf sich gelassen, so verwandelt man sich zu einem gefügigen Verbraucher, da man keine entsprechende Finanzkraft hat, um einen Anwalt dazu zu beauftragen, uns bei der Problemlösung entsprechend zu unterstützen.
„Recht haben und Recht bekommen sind Zwei unterschiedliche Sachen“ (>>>), hört man oft bei uns in Deutschland. Dann inbrünstig sagt man auch, dass wir ein Rechtsstaat sind. Im Alltag jedoch ist der „Zugang zum Recht“ meistens sehr zeit- und geldaufwendig. Meistens sind die Barrieren für normale Individuen, gegen deren Verbraucherrechte verstossen wurde, sehr hoch.
Jedoch wir sind die Volksmasse, die Politiker an die Macht schicken.
Ziel des Projektes Buerger-Individuum
In unserem täglichen Leben kommt es sehr häufig vor, dass die Verbraucherrechte von Individuen nicht geachtet werden und der Verbraucher dadurch Schaden nimmt. Auch wenn die alte Maxime besagt, dass der Kunde immer König ist, hat der Verbraucher in vielen Fällen Probleme mit juristischen Personen und kann diese nicht einfach dadurch lösen, dass er sich an das für das Produkt oder die Dienstleistung verantwortliche Unternehmen, Krankenhaus, Arztpraxis, etc. wendet. Deshalb soll jedem Individuum ein Verbraucherschutzmechanismus bereits stehen, um ihm bei der Lösung seines Problems zu helfen.
Diese Arbeit ist von wesentlicher Bedeutung, um nicht nur sicherzustellen, dass die Rechte der Verbraucher geachtet werden, sondern auch, um möglichen Missbrauch zu verhindern oder Fehler Seitens der juristischen Personen.
Hauptziel unseres Projekts: Bürger als Individuen in ihren Rollen als Verbraucher sollen mit einem Mechanismus ausgestattet werden, der es Ihnen ermöglicht, Verstoße gegen ihre Verbraucherrechte kostenfrei und zeitlich effektiv zu ahnden (mit Umkehr der Beweislast). Verstehen Sie es an diesem Beispiel >>>
Bei uns in Deutschland, ist in den letzten Jahrzehnten die Macht der Unternehmen aller Arten kontinuierlich gewachsen. Zu ihrer Kapitalmacht gesellten sich rechtliche, wissenschaftliche und technologische Fortschritte, die eine Kombination bilden, die die Regulierungsmacht des deutschen Staates quasi in eine Schach-Matte-Situation stellt. Die Schwäche des Staates, verbunden mit dem exponentiellen Machtwachstum der deutschen Unternehmen in allen Verbrauchersektiren, führte zu einem reflexiven Recht, bei dem die Regeln nicht selten das Ergebnis von Verhandlungen sind und in gewisser Weise von ihren eigenen Adressaten geschaffen werden. BAFIN, Bundesnetzagentur, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und ähnliche Agenturen sind nicht wirklich daran interessiert, Verbraucher gegen Unrecht durch die von ihnen „zu beaufsichtigenden“ Organisationen zu schützen. Wirklicher Verbraucherschutz wurden im Verlauf der Jahrzehnte stark vernachlässigt. Bürger als Verbraucher sind der Individuums-Ebene bei uns in Deutschland extrem schwach mit Rechtsschutzmechsnismen ausgestattet, um sich geben Verstoße ihrer Verbraucherrechte kostenlos und qualitativ hochwertig vorzugehen. Ich erinnere daran, dass Verbraucherschutzagenturen in Deutscgland nicht dem Schutz von einzelnen Verbrauchern dienen.
Der angestrebte Rechtsschutzmechanismus (Ideephase)
Aspekt 1
Unsere Massengesellschaft ist geprägt von Unpersönlichkeit in den Beziehungen zwischen Konsumenten und
Lieferanten, das heißt, der Lieferant kann einen Vertrag abschließen, der Tausende oder sogar Millionen von Verbrauchern gleichzeitig erreicht, ohne Rücksicht auf die Individualität jedes einzelnen Verbrauchers zu kümmern. Der Schutz der Verbraucherrechte des Individuums sollte eine besondere Pflicht des Staates sein.
Der Rechtsschutz der Verbraucher zählt zwar nicht zu den „klassischen Rechten, darunter Freiheitsrechte, Rechte der politischen Teilhabe und sogar soziale Rechte. Aber sie verkörpern eine Erweiterung der sozialen Rechte als Folge der Einbindung der Person in wirtschaftliche Beziehungen von Masse.
Die „ausstrahlende“ oder „äußere“ Wirksamkeit der Grundrechte, eine Folge ihrer Bindungskraft, ist eine ihrer objektiven Dimensionen. Die Einhaltung der Grundrechte geht über die Ebene der Beziehungen zwischen Staat und Einzelnen hinaus, in der sich Letztere auf sie berufen können, um ihren Rechtsraum zu verteidigen, sondern erstreckt sich auch auf die Beziehungen zwischen Privaten, auch wenn sie nicht immer in erster Linie anwendbar sind. Von „Schutzpflichten“ oder „Schutzgeboten“ ist die Rede, die dem Staat auferlegt und an ihn gerichtet werden, um die Grundrechte gegenüber Dritten zu fördern und zu schützen, sei es durch den Erlass von Vorschriften oder durch administratives und tatsächliches Handel
Mit anderen Worten: Anstelle eines eindimensionalen Freiheitsproblems, bei dem der Staat einem Individuum gegenübersteht, stehen wir vor einem mehrdimensionalen Freiheitsproblem, bei dem der Staat, vor allem der Gesetzgeber, die Verantwortung hat, die verfassungsmäßig gleichwertigen Rechtsgüter zweier oder mehrerer Individuen miteinander in Einklang zu bringen. Dies ist bei Verbraucherbeziehungen der Fall, bei denen einerseits die Initiativ- und Werbefreiheit des Herstellers von Waren und und Dienstleistungen (juristische Person) und andererseits die Rechte des Verbrauchers bestehen.
Der dem Verbraucher verfassungsmäßig zugestandene Schutz begründet zwar nicht immer subjektive Rechte (z.B. Verbraucherrechte), lässt aber die Pflicht erkennen, bei den staatlichen Maßnahmen zu seiner Konkretisierung ein Mindestmaß an Angemessenheit anzustreben.
Subjektive Rechte sind Rechte, die einem Einzelnen (hier: dem Verbraucher) gegenüber anderen Personen oder Institutionen zustehen. Sie sind durch das Gesetz geschützt und können im Notfall gerichtlich durchgesetzt werden. Das Problem dabei: Schwer in der Praxis.
Im Rahmen eines Verfassungsrechtsstaats, in dem der Gesetzgeber die Aufgabe hat, widerstreitende Güter, Rechte und Werte in Einklang zu bringen und einen angemessenen Schutz der Grundrechte zu gewährleisten, ist der Rückgriff auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unerlässlich, um festzustellen, ob die in den Rechtsakten der öffentlichen Gewalt vorgesehenen Maßnahmen übermäßig belastend oder offensichtlich unzureichend sind. Daher ist es der Justiz möglich, einzugreifen und die Annahme einer Schutzmaßnahme anzuordnen, wenn der Ermessensspielraum des Gesetzgebers oder der Verwaltung auf Null reduziert ist, indem sie ein einziges und spezifisches Handlungsmittel identifiziert, das im konkreten Fall anwendbar ist, sowie indem sie nachweist, dass die Schutzmaßnahmen entweder nicht vorhanden sind oder offensichtlich unangemessen oder unzureichend sind.
Aspekt 2
Die Macht der Unternehmen ist kontinuierlich gewachsen, mit deren Transnationalisierung ist sie viel stärker geworden. Seit Mitte des letzten Jahrhunderts espandierten die Märkte über die Staatsgrenzen hinaus und dieser Verkaufserfolg verschaffte den deutschen Unternehmen viel Kapital sowie kurbelte den Aktienmarkt und Investitionen in Finanzanlagen an. Zum Kapital gesellten sich wissenschaftliche und technologische Fortschritte, die eine Kombination bildeten, die die Regulierungsmacht des deutschen Staates in eine Schach-Matte-Situation stellte.
Die Schwäche des Staates (und der Politik?), verbunden mit dem exponentiellen Machtwachstum der Großkonzerne, führte zu einem reflexiven Recht, bei dem die Regeln nicht selten das Ergebnis von Verhandlungen sind und in gewisser Weise von ihren eigenen Adressaten geschaffen werden. Es richt förmlich nach Neofeudalismus, denn jede Interessengruppe in einer Konstellation von Mikrosystemen stellt ihre eigenen Regeln auf und sie geniessen besondere Beziehung zur politischen Macht in Berlin und in den Bundesländern. Sie leisten sich eine Art von Lobbyismus-Arbeit, die die Demokratien eigentlich in eine Schieflage gebracht hat.
Der deutsche Staat hat eine starke Tradition, wenn es um darum geht, Unternehmen übermässig mit kodiertem Rech zu schützen. Sogar vor Bußsgeldern sind juristische Personen wie Unternehmen gut geschützt. Im deutschen Recht sind Bußgeldverfahren gegen Unternehmen für Verstöße gegen Verbraucherrechte weiterhin nur eingeschränkt möglich, da die Verhängung von Bußgeldern grundsätzlich auf eine Person, die ein Organ oder Repräsentant des Unternehmens ist, zurückgeführt werden muss. Es bedarf einer nachweisbaren Ordnungswidrigkeit oder Straftat eines Organmitglieds oder einer leitenden Person, um ein Bußgeld gegen das Unternehmen zu verhängen.
Verbraucher sollten im Streitfall de facto eine stärkere Nachweiskraft erhalten, um ihre Rechte besser durchsetzen zu können. Dies würde bedeuten, dass die Beweislast im Streitfall leichter auf die juristische Person verlagert wird, anstatt, dass der Verbraucher allein die Beweispflicht trägt. Verbraucher müssen seine Nachweiskraft wesentlich gestärkt bekommen
Juristische Personen, wie Unternehmen, können grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeiten begehen. Die Sanktionierung erfolgt daher über die Verantwortlichkeit von natürlichen Personen, die im Namen des Unternehmens handeln. Ein schuldhafter Verstoß liegt vor, wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Vorsatz bedeutet, dass der Mitarbeiter wissentlich und willentlich den Verstoß begeht, während Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Mitarbeiter die gebotene Sorgfalt vernachlässigt. Verbrachern sind nicht selten, geschulte Mitarbeitern ausgesetzt. Individuen haben selten eine Möglichkeit, nachzuweisen, dass Mitarbeiter von juristischen Personen schuldhaft gehandelt haben. Deshalb legt Ich Petition 155897 ein. Damit wollte Ich die Nachweiskraft von Verbrauchern stärken. Verbraucher sollten Telefongespräche mit Juristischen Personen (Unternehmen aller Art) aufnehmen dürfen, denn aufgrund von dem, was der Mitarbeiter dem Verbraucher erzählt, entscheidet sich für oder gegen eine Handlung. Wenn der Verbraucher dadurch gravirende Nachteile erleidet, kann der Verbraucher nchweisen, dass er deshalb falsch entschieden hat, weil der Mitarbeiter der juristischen Person ihn dazu gebracht hat, so zu entscheiden.
Im Rahmen des Projekts Buerger-Individuum sollen Bürger/-innen in ihren Rollen als Verbraucher/-innen Telefongespräche mit Kunden-Servicestellen von juristischen Personen aufnehmen dürfen. Per Gesetz sollen Verbraucher/-innen bei telefonischer Kontaktaufnahme zu Kunden-Servicestellen von juristischen Personen das Einverständnis von Unternehmen AUTOMATISCH erhalten, ohne dafür extra um Einwilligung bitten zu müssen, wenn sie beim Anruf Unternehmen der vom Unternehmen angeboten Aufnahme gestattet haben.
Treu und Glauben
Im Privatrecht spielte Treu und Glauben eine herausragende Rolle. Gemäß seinen Postulaten können Verpflichtungen nicht nur als Ausprägungen des Individualismus, der ideologischen Grundlage des Zivilgesetzbuches, verstanden werden. Sie bedürfen einer Auslegung entsprechend den Umständen. Verpflichtung ist ein Prozess, der sich aus einer generierenden Quelle entfaltet und sich mit der Durchsetzbarkeit von Pflichten weiterentwickelt. Einige beziehen sich speziell auf die Hauptleistung, die dem Zweck der Bindung innewohnt, andere ergeben sich aus einem ethischen Imperativ. Letztere ergeben sich aus tatsächlichen Umständen, die sich bei der Entstehung des Rechtsverhältnisses ergeben. Sein gelegentliches Auftreten bringt ein gewisses Maß an Unvorhersehbarkeit und potenziellen Reibungen mit sich. Wenn es den Parteien nicht gelingt, die Sackgasse aus eigener Kraft zu überwinden, kann nur ein Richter den Sachverhalt prüfen und den Täter bestrafen, der angesichts unvorhergesehener Umstände nicht wie erwartet gehandelt hat. Treu und Glauben ist daher eine Generalklausel, die erst durch die Beobachtung der Lebensumstände an Inhalt gewinnt. Wird der Richter hinzugezogen, erweitern sich seine Befugnisse und gehen über die grundsätzlich deklaratorische Funktion hinaus, die ihm in einem System zusteht, in dem die Willensautonomie, insbesondere bei Verträgen, dominiert.
Die richterliche Auslegung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist ein Ventil für das positivistische Rechtssystem des Bürgerlichen Gesetzbuches, das den Konflikt zweier relevanter Werte verursacht: die bequeme Flexibilität des Rechtssystems, die Fülle nicht im Einzelnen vorhersehbarer Fälle zu lösen, und die wünschenswerte Rechtssicherheit in dem Sinne, dass das Recht dem Recht eine Vorhersehbarkeit verleiht, die der Richter nicht außer Acht lassen kann. Unser Verbraucherschutzgesetz sollte nicht nur den guten Glauben bekräftigen, sondern den Richter auch zum Umsetzer eines Gesetzgebungsprogramms machen, das die Berücksichtigung spezifischer Situationen erfordert, um für Ausgewogenheit und Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen Verbrauchern zu sorgen. In diesem Zusammenhang geht der Richter auch davon aus, dass das Vertragsrecht die Rolle der Gewährleistung der Verwirklichung berechtigter Interessen im Einklang mit der utilitaristischen Erwartung des Marktes als Vermittler von Gütern und Bedürfnissen spielt. In diesem Kontext wird die Justiz zum Garanten der Marktfunktion. Der (Garant-) Richter sichert die Rechte der Schwächsten in ungleichen sozialen Verhältnissen.
Selbst wenn die Kompetenzbereiche der einzelnen Gewalten respektiert werden müssen, kann der Richter das Gesetz politisch anwenden, wenn es keine positive Regelung gibt, wenn die positive Regel durch die Rechtsprechung geschaffen wird oder wenn die Regel auf die Schöpfungsbefugnis des Richters anspielt. Die Wertkriterien, die früher nur aufgrund von Gesetzeslücken gerichtliche Entscheidungen stützten, haben nun im positiven Recht eine garantierte hierarchische Stellung. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze müssen auch im Verbraucherschutzgesetz verankert sein, als Faktor für die Einbeziehung nicht spezifischer Rechte in das Rechtsvermögen des Verbrauchers. Das Billigkeitsprinzip soll nicht mehr nur in bestimmten Situationen der Zivilprozessordnung Anwendung finden.
Der politische Inhalt der Gerichtsentscheidungen sollte derselbe sein, der auch bei der Formulierung der Nationalen Verbraucherpolitik vorhanden sein muss. Diese Politik besteht darin, Entscheidungen zu treffen, die dem öffentlichen Interesse am besten dienen. In den Beziehungen zum Verbraucher bedeutete dies, die Interessen von Lieferanten und Verbrauchern immer auf der Grundlage von Treu und Glauben und Billigkeit auszugleichen und in Einklang zu bringen. Die Politik der zu gründenten Verbraucherschutz-Agentur muss im öffentlichen Interesse ausgerichtet sein, ihre Regulierungsfunktion muss mit dem Verbraucherschutz des Individuums vereinbar sein und sie alle müssen die Unterstützung erhalten, die sie in der Justiz und im Verbraucherschutzkodex finden.
Es besteht Bedarf an einem stärkeren Verbraucherschutz in Deutschland, der durch administrative Maßnahmen, rechtliche Regelungen und eine effektive Rechtsprechung die Rechte der Verbraucher besser schützt.
Der Verbraucherschutzkodex soll so dahingehend reformiert werden, dass er u.a. Folgendes vorsieht:
- Ein Verbraucher, dessen Rechte verletzt wurden, kann ohne Kosten vor Gericht gehen und den Richter bitten, den Lieferanten zur Einhaltung seiner Rechte anzuweisen.
- Er soll die Verteidigung der Verbraucherrechte erleichtern und in den meisten Fällen sogar eine Umkehr der Beweislast für die Tatsachen ermöglichen.
- Er soll Bestimmungen enthalten, die die Bereitstellung qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienste sowie einen guten Kundenservice durch öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, die diese Dienste anbieten, sicherstellen.
- Der Lieferant darf die Schwäche oder Unwissenheit des Verbrauchers – unter Berücksichtigung seines Alters, seines Gesundheitszustands, seines Wissens oder seiner sozialen Stellung – nicht ausnutzen, um ihm seine Produkte oder Dienstleistungen aufzudrängen.
- Es gibt Gesetze, die festlegen, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung hergestellt werden muss. Der Lieferant darf keine Produkte verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, die diesen Gesetzen nicht entsprechen.
- Im Schadensfall hat der Verbraucher Anspruch auf Entschädigung durch den Verkäufer des Produkts oder den Erbringer der Dienstleistung, auch für immaterielle Schäden.
- Telefongespräche mit Servicestellen von juristischen Personen dürfen von Verbrauchern aufgenommen werden.
Die neu zu gründender Verbraucherschutzagentur
Die von unserem Projekt angestrebte Form des Rechtsschutzmechanismus soll in Gestalt einer wirklich im Sinne des Individuums konzipierten und so funktionierenden Verbraucherschutzagentur bereitsgestellt werden.
Diese Agentur soll u.a. verpflichtet werden, Aufzeichnungen über Verbraucherbeschwerden zu führen (Beschwerden, die sich gegen schlechte Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen. richten). Dieses Register kann von interessierten Kreisen jederzeit eingesehen werden und soll jährlich veröffentlicht werden.
Die Agentur wird ihre Funktion u.a. auch als Erzieherin ausüben. Sie wird Beratung und Aufklärung der Verbraucher über ihre Rechte, die Inspektion von Handelsbetrieben zur Überprüfung der Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften und die Vermittlung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Organisationen, die mit Produkten und Leistungen im gesamten Verbrauchermarkt in Beziehung zu Individuen treten, durchführen. Die Agentur agiert als neutraler Vermittler zwischen den beteiligten Parteien und bemüht sich um einvernehmliche und faire Lösungen für Verbraucherkonflikte.
Auf gesellschaftlicher Ebene soll die Verbraucher-Agentur rechtlich in der Lage sein, aufgrund von Bürger-Beschwerden und -Anzeigerstattungen entsprechende Inspektionen durchführen. In diesen Fällen soll die Agentur rechtlich befugt sein, ein Team von eigenen Fachleuten zu Unternehmen zu schicken, um sie zu inspizieren, Dokumente und Beweise zu sammeln und, bei Bedarf, darf sie auch Verwaltungsverfahren einleiten, Sanktionen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die Verbraucherrechte missachten.
In verschiedenen Städten soll diese spezielle Verbracherschutzagentur eigene Räimlichkeiten haben, in denen es spezialisierte Bereiche für die Aufnahme von Beschwerden der Bürger gibt, so etwa wie heute Bürgerbüros in vielen Städten Deutschlands funktionieren. Die Verbracherschutzagentur könnte ähnlicherweise strukturiert sein: Bereich für Beschwerde aus Konflikten mit Telekommunikations-, Internetanbietern, Paketdienste und Post, etc., eine andere Gruppe für Flug-, Bahn- und Busgesellschaften, dann Banken und Versicherungen, Vereine, Wasser- und Stromversorgungsunternehmen, etc..
Alles beginnt mit einer Beschwerde vom Verbraucher gegen eine Juistische Person (JP)
I – Beschwerde beim Lieferant, bei der netsprechenden juristischen Person (JP)
- Teilen Sie der JP bei Ihrer Beschwerde detailliert mit, was passiert ist.
- Bewahren Sie Rechnung, Bestellungen, Garantiezertifikat, Vertrag, Quittungen und andere Dokumente, sowie Gesprchsaufnahmen die Ihnen helfen können, Situationen zu beweisen. Gesprächsaufnahmen sind noch verboten, wenn der Gespächspartner nicht ausdrüklich einwilligt. Unser Projekt sieht auch vor, dass jeder Mensch die Aufnahme von Telefongesprächen mit JP aufnehmen darf, wenn der Verbraucher es der JP gestattet hat, Aufnahme zur Qualitätskontrolle durchzuführen (entsprechende Petition beim Bundestag gestellt). Das erleichtert den Verbrauchern, Beweise zu sammeln.
- Bewahren Sie nach der Beschwerde den Nachweis Ihrer Beschwerde auf: Protokoll, Beschwerdecode usw.
- Vergessen Sie nicht, den Namen und die Position der Person aufzuschreiben, die Sie dabei bedient hat.
II – Wenn Sie Ihr Problem mit der JP nicht lösen können, werden Sie sich an die Agentur wenden können. In allen Hauptstädten und in mehreren Städten im Landesinneren werden Zweigstellen dieser Agentur geben.
Die Agentur wird Ihnen bei der Lösung Ihres Problems rechtlich effektiv und rechtlich qualitativ hochwertig helfen, indem sie versucht, eine Einigung zwischen der JP und Ihnen zu erzielen. Du
Bereiche der Agentur: Ernährung, Finanzielle Angelegenheiten, Wohnen, Bildung, Produkte, Gesundheit und andere Dienstleistungen.
Die Agentur wird Ihnen effektiv zu helfen versuchen, dafür hat sie mehrere Möglichkeiten, eine davon ist die Umkehr der Beweislast. Der dann reformierte Verbraucherschutzkodex wird es dem Richter erluben, dir JP zur Vorlage von Beweisen aufzufordern. Das heißt, die Beweislast liegt dann bei der JP und nicht beim Vebraucher, der sich beschwert.
Verbraucherschutz stets mit Beweislastumkehr
Die Umkehr der Beweislast (Beweislastumkehr) bedeutet, dass im Rechtsstreit die Beweislast für die Reklammation nicht mehr vom Kläger, sondern vom Beklagten zu erbringen ist. Sie soll nicht mehr nur in bestimmten Fällen gesetzlich oder durch die Rechtsprechung angeordnet werden, sondern jedes Mal, wenn die neu zu gründente Agentur eine Beschwerde von einem Verbraucher aufnimmt. Der Verbraucher gerät nicht mehr in Beweisnot. Die angetsrabte Gesetzgebung wird allen Verbrauchern, eine unzumutbare Beweislast ersparen. Wir haben kaum Recht, Beweise zu sammeln. Zahlreiche Gesetze verbitten unser Beweisverhalten.
Als Erinnerung: Stets muss man bei den juristischen Personen zuerst anfragen, ob auch wir Telefongespräche, die sie gern Zwecks Quakitätskontrolle aufnehmen, auch aufnehmen dürfen. Das verbieten sofort, obwohl wir wohlwollend deren Aufnahme des Gesrprächs gestattet haben. Diesbezüglich habe Ich auch eine Petition eingereicht. Darüber können Sie hier mehr erfahren >>>
Die Balance in diesem Zustand muss austariert werden. Dafür existiert das Projekt Buerger-Individuum.
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Die Idee für die Entwicklung des Konzeptes ist noch in Entwicklung. Eine entspfrechende Petition beim Bundestag wurde bereits eingereicht. Mehr darüber kann hier gelesen werden >>>
Fakt ist es, dass dieses Projekt keine Utopie ist und weder die Justiz noch eine sonstige Stelle des Staates wird durch ihre Umsetzung finanziel belastet. Fähige Mitarbeiter, IT und die KI werden viele Prozesse hervorragend unterstützen.
