Dieses Projekt bekam eine faire Chance beim Staat, effektiv ein Instrument der politischen Beteiligung zu benutzen: Lobby-Arbeit und Petitionen. Lobby & Petitionen>>>
Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) regelt das Petitionsrecht. Jede Person hat das Recht, sich alleine oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung mit Bitten oder Beschwerden zu wenden. Das ist sehr vage formuliert.


Ich bin jedoch davon überzeugt, dass der Staat uns nicht nur die Möglichkeit dafür gibt, uns mit einer Bitte oder Beschwerde an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, sondern auch, dass die zuständigen Stellen sich ernsthaft und zeitnah um sie kümmern wird. Ich bin davon überzeugt, dass das auch in dem Satz „an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“ enthalten ist, weil es selbstverständlich ist und jedes individuelle Bürgeranliegen ernst genommen werden muss.
Dieses Projektziel ist zum Wohl aller Verbraucher (auf der individuellen Ebene), es lohnt sich, sich dafür einzusetzen.


Wir brauchen Ihre Unterstützung hierbei. Bitte, schreiben Sie an den Bundestag und fragen Sie nach den Petitionen
Kopieren Sie, bitte, den Text und verschicken Sie die Email dorthin:
Dafür bereits jetzt herzlichsten Dank!
___________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe großes Interesse an den Erfolgen untenstehender Petitionen und möchte deshalb, bitte, Folgendes wissen:
Petition 178166, wann sie veröffenticht wird und
Petition 155897 (AZ 2-20-18-7125-025284), wann über den nächsten Schritt für sie entschieden wird (Frist?)
Bitte antworten Sie an mich mit Kopie an buerger-individuum@pm.me, wofür ich Ihnen sehr dankbar wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name XXXXXXX. XXXXXXXX
_______________________________